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Gründung einer gesellschaft in Kroatien durch Ausländer

Objavljeno: 7.12.2023. 11:20

GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT IN KROATIEN DURCH AUSLÄNDER

In der Republik Kroatien kann jeder Ausländer ein Unternehmen oder ein Handwerk gründen, was ein bestimmtes Verfahren und fachliche Unterstützung erfordert welche wir Ihnen anbieten, damit Sie Ihr Unternehmen in der Republik Kroatien in kurzer Zeit haben können.

Bei der Gründung eines Unternehmens in Kroatien, bieten wir alle notwendigen Dienstleistungen an:

1. Bereitstellung aller notwendigen Rechtsdokumente für die Gründung einer Gesellschaft vor dem Handelsgericht und dem staatlichen Ministerium für Statistik.

2. Überprüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens.

3. Lösung des Firmenzentralesitzes sowie der Geschäftsadresse, die als Kontaktadresse für die Kommunikation mit Regierungsstellen dienen wird. Als eine der Möglichkeiten bieten wir Ihnen auch unsere Adresse als ihr Geschäftsadresse für Kontaktadresse mit der vertraglichen jährlichen Vertragsgebühr an.

4. Vorbereitung der Unterlagen beim Notar.

5. Vorbereitung und Zahlung des Grundkapitals für GmbH beträgt  2.500 EUR, und für eine Einfache GmbH beträgt  1 EUR. Das Grundkapital für die Gründung einer Handelsgesellschaft für Drittstaatsangehörige beträgt 26.544,56 Euro bzw. 26.550,00 Euro nach den sonstigen gesetzlichen Regelungen.

6. Unterstützung bei der Auswahl einer Geschäftsbank und Eröffnung eines Geschäftskontos.

7. Wir bieten Ihnen unsere Buchhaltungdienstleistungen und verfolgen für Sie Ihr gesamtes Geschäft, die in zwei Sprachen sein können, kroatische oder deutsche Sprache, mit monatlichen und jährlichen Berichten und Bilanzen sowie deutschen Gewinn- und Verlustrechnungen Wir bieten Ihnen auch einen Jahresbericht mit Graphen aller Einnahmen und Ausgaben an, in Englisch,für Sie oder Ihre Muttergesellschaf.

8. Erstellung einer persönlichen Identifikationsnummer ( OIB ).

9. Erstellung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für das Unternehmen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und EOR-Nummer für das Unternehmen.

10. Bereitstellung und Beschaffung von Unterlagen und Ausfüllung des Aufenthaltsgenehmigungsantrags beim Ministerium für Innere Angelegenheiten, sowie Beschaffung einer Arbeitzserlaubnis in Kroatien falls benötigt wird, falls Sie in der Firma als Angestellter arbeiten möchten.

11. Wir bieten die Möglichkeit der Registrierung einer Geschäftsadresse


https://maranatha.hr/de/

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